Wahlen zum Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat
Wahlen zum Kirchenvorstand und zum Pfarrgemeinderat
Wahlberechtigt zum Pfarrgemeinderat ist jeder Mensch, der der römisch-katholischen Kirche angehört, in unserem Pfarrbezirk gemeldet ist und am 06. November 2021 das 14. Lebensjahr vollendet hat. Menschen, die nicht im Pfarrgebiet wohnen, ihre religiöse Heimat aber in unserer Gemeinde haben, können den Pfarrgemeinderat ebenfalls wählen, wenn sie einen formlosen Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis an den Wahlausschuss stellen (über das Pfarrbüro).