https://kkg-hoevi.de
https://wp.kkg-hoevi.de
Kath. Kirchengemeinde St. Theodor & St. Elisabeth, Köln Höhenberg-Vingst
Höhenberger Str. 15
51103 Köln
Pfr. Franz Meurer
Pfarrbüro
Höhenberger Str. 15
Tel.: 0221 / 87 21 76
Fax: 0221 / 87 67 97
E-Mail: info@kkg-hoevi.de
Als Inhaltsanbieter nach § 7 Telemediengesetz sind wir für unsere „eigenen Inhalte“ auf unserer Internetseite verantwortlich. Wir haben haben den Anspruch, unseren Nutzern ein rechtlich einwandfreies Angebot zu bieten. Dies bezieht sich besonders auf den Ausschluss strafrechtlicher Inhalte und die Beachtung des Urheberrechts. Trotz aller Bemühungen können wir einzelne Fehler nicht ausschließen. Sollten Ihnen dennoch Rechtsverstöße jeglicher Art auffallen, bitten wir Sie um eine Mitteilung an die im Impressum genannten Verantwortlichen. Wir werden die geltend gemachte Verletzung unverzüglich prüfen und zu Recht beanstandete Inhalte und Links entfernen.
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass durch die Bereitstellung von Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten sind. Dies kann laut dem Urteil des Landgerichts nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von den Inhalten der gelinkten Seite distanziert. Wir haben in unserem Internetangebot Links zu anderen Seiten im Internet bereitgestellt. Für alle diese Links gilt: “Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und Inhalte der verlinkten Internetseiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten der verlinkten Internetseiten auf unserem gesamten Internet-Angebot einschließlich aller Unterseiten und deren Unterlinks oder andere Weiterleitungsmechanismen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Interneseite ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links, Banner oder sonstige Verknüpfungen führen.”
Zu Einzelheiten der Nutzung und des Schutzes von Daten lesen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung.
Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch die Gemeinde.